Eltern an der IGS-Holweide

Qualmfrei


Das Konzept "Qualmfrei !"
( Stand der Überarbeitung: Schuljahr 2011/12 20.5.12 )
Gesamtschule Holweide/Ausschuss Suchtprävention
Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln
Tel. 0221 969530
Das Konzept ist nachzulesen auf der Schul-Homepage:
www.igs-holweide.de / ASP / Konzept"Qualmfrei!"


 
Das Konzept "Qualmfrei !" geht von folgenden Prämissen aus:
Präventive Maßnahmen sind fester Bestandteil des Schulalltags/Unterrichts.
Anreize zum Nichtrauchen zu schaffen hat Priorität.
Verstöße gegen das Rauchverbot müssen Konsequenzen haben, sie müssen aber auch ein Anlass zum Reflektieren des Verhaltens werden.Kern des Konzeptes ist ein zweiteiliges, individuelles Beratungsgespräch für Raucher.Schulleitung, Lehrer, Schüler und Eltern engagieren sich kontinuierlich.Das Konzept "Qualmfrei !" für die rauchfreie Schule.
Die Schule weist auf das an Schulen geltende Rauchverbot (gilt auch für E-Zigaretten) hin:
Für wen? für Schüler, Lehrer, Angestellte, Eltern und andere Besucher
Wo? auf dem Schulgelände und außerhalb des Geländes in Sichtweite der Schüler,
auf Ausflügen für Schüler + Lehrer bei Anwesenheit von Schülern.
Die Schule setzt sich insbesondere für vielfältige präventive Aktionen und Maßnahmen ein:
Erfahrungen zeigen, dass es sinnvoll ist präventiv zu arbeiten und das Nicht-Rauchen durch Anreize zu unterstützen.
Ab der Klasse 6 bis Klasse 8 nehmen die Klassen der Sekundarstufe I in der Regel am bundesweiten Wettbewerb "Be smart, don't start...!" teil (Sei schlau, fang gar nicht erst an...!(mit dem Rauchen)), in dem Preise gewonnen werden können. Wünschenswert ist eine Fortführung bis zur 10. Klasse.Es wird durch Plakate, Broschüren, mittels eines Mit-Mach-Parcours und im Unterricht (nach Vorgaben der Fachkonferenzen) über das Rauchen aufgeklärt.
Nichtrauchen soll durch ein Belohnungssystem attraktiv gemacht werden, zu dem alle am Schulleben Beteiligten Ideen beisteuern können. Seine Attraktivität wird durch ein Sponsoring durch Eltern erhöht. So kann z.B. zu Beginn des Schuljahres in der Tutorenstunde eine Belohnung für die Klasse verabredet werden, welche am Ende des Schuljahres fällig wird, wenn es im Verlauf des Schuljahres keine Rauch-Vorfälle in der Klasse gab. Gefährdete Schüler sollten in kürzeren Zeiträumen gezielt motiviert werden.
Hier sind Vorschläge der Schüler und Eltern gefragt.
Für das Vorgehen in der Oberstufen (z.B. mit rauchenden, volljährigen Schülern) könnten individuelle Vereinbarungen getroffen werden: z.B. wenn es keine neuen Raucher innerhalb des Schuljahres in der Jahrgangsstufe gab... Realistisch gesehen wird der Belohnungsgedanke wohl eher in der SEK I wirken.
Das Konzept "Qualmfrei !"
( Stand der Überarbeitung: Schuljahr 2011/12 20.5.12 )
Gesamtschule Holweide/Ausschuss Suchtprävention
Burgwiesenstr. 125, 51067 Köln
Tel. 0221 969530
Das Konzept ist nachzulesen auf der Schul-Homepage:
www.igs-holweide.de / ASP / Konzept"Qualmfrei!"
Beispiele: Ausgabe von Hausaufgaben-Gutscheinen (einlösbar bei nicht gemachten Hausaufgaben),
Belohnungs-Klassentage (Lieblingsmusik, Lieblingsbücher vorstellen, Spiele machen, Rätseln, Eis-Essen- Gehen....), Belohnungs-Klassen-Ausflug (Freizeitpark, Kinotreff, Event-Besuch) u.a.m.
Zum Nicht-Rauchen zu motivieren ist die eine Seite unseres Konzeptes,
wenn jedoch Schüler gegen das Rauchverbot verstoßen, gibt es ein dreistufiges Reaktionssystem
Die Eltern werden bei jedem Regelverstoß Ihres Kindes jeweils zeitnah informiert und
quittieren Ihre Kenntnisnahme per Unterschrift.
1. (optionale) Reaktion: Tutorengespräch + Schüler-Info-Blatt
Der Tutor entscheidet, ob ein zum ersten Mal beim Rauchen erwischter Schüler zunächst nur ein
Tutorengespräch erhält, in dem er dazu angeregt wird, sich zum Rauchen Gedanken zu machen. (Der Schüler erhält dabei ein Schüler-Info-Blatt mit Informationen dazu, wo er sich zum Rauchen / Rauchausstieg informieren kann.) Optional kann er den Schüler direkt zum Beratungsgespräch schicken.
1. oder 2. Reaktion: zweiteiliges Beratungsgespräch
Ein beim Rauchen erwischter Schüler erhält innerhalb eines Monats zweimal während der Mittagsfreizeit Gelegenheit, mit einem Gesprächspartner sein Rauchverhalten zu reflektieren. Er unterschreibt beim Erst-Gespräch einen Unterlassungs-Vertrag und bekommt eine Bearbeitungs-Aufgabe zum Zweit-Gespräch (nach 4 Wochen) gestellt sowie Informations- und Ausstiegs-Möglichkeiten genannt.
Details:
Die Beratungsgespräche sind jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 13-14:00 in C001.
Ein beim Rauchen erwischter Schüler erhält spätestens 14 Tage nach seinem Verstoß während der
Mittagsfreizeit an einem Donnerstag bei einem Erst-Gespräch Gelegenheit, mit einem Gesprächspartner aus dem ASP sein Rauchverhalten zu reflektieren. Dies wird in den nächsten Jahren eine Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Nikotinentwöhnung führen, bei ihrer Verhinderung jemand aus der Schul-Beratung. Der Schüler soll zur Selbstbeobachtung angeregt werden, über die Gründe für sein Rauchen, über "Vor- und Nachteile" nachdenken und zu Verhaltensalternativen angeregt werden. Er verpflichtet sich vertraglich, in der Schule nicht mehr zu rauchen. Er bekommt eine Bearbeitungs-Aufgabe (z.B. aus Aufklärungs-Broschüren zum Rauchen) zum Zweit-Gespräch gestellt und Informations- und Ausstiegsmöglichkeiten genannt. Beim Zweit-Gespräch nach 4 Wochen wird die Aufgabe besprochen und festgestellt, ob sich etwas geändert hat, ob weitere Beratung in Anspruch genommen wurde oder werden sollte.
Dieses 14tägige Beratungsgespräch ist auch ein Angebot für Schüler, die nicht beim Verstoß
gegen das Rauchverbot aufgefallen sind, aber Beratungsbedarf haben und freiwillig kommen
wollen.
Auch Lehrer können ihren Schülern die Teilnahme empfehlen.
2. oder/und 3. Reaktion: erzieherische Maßnahme (bestimmt durch die Tutoren)
Verstößt ein Schüler trotz dieser aufwändigen Intervention weiterhin gegen das Rauchverbot, beschließen die Tutoren innerhalb einer Woche eine spürbare und angemessene erzieherische Maßnahme,wie z.B. den Ausschluss des Schülers von einer Klassen-Aktivität (z.B. Nicht-Teilnahme bei Klassen-Ausflügen, -Fahrten, -Veranstaltungen).
Dies könnte aber auch eine von den Eltern (ggfs. Sponsoren) finanzierte Teilnahme an einem Rauchstopp-Kurs sein (soweit die Motivation des Schülers dazu gegeben ist).
Damit dieses Konzept lebt, ist eine kontinuierliche Beratung darüber in den verschiedenen
Gremien der Schule sinnvoll:
Die Schülervertretung SV plant Schüleraktivitäten zum Thema Rauchen.
Die Lehrer motivieren ab der Klasse 6 bis zur 8 (ggfs. 10) ihre Schüler zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb "Be smart, don't start...!". Sie nutzen fertige Unterrichtseinheiten, um im Fachunterricht über Rauchen aufzuklären, planen mit ihren Schülern Aktivitäten.
Auf den Teamkonferenzen wird über solche Aktivitäten informiert / beraten.
Die Eltern unterstützen bei der Einführung des Konzeptes mit Ihrer Unterschrift auf einem schulweit
verteilten speziellen Eltern-Info-Blatt das dort skizzierte Konzept "Qualmfrei!", in den Folgejahren durch Ihre Unterschrift auf dem Eltern-KurzInfo-Blatt im Schülerkalender ihres Kindes.
Sie haben die Möglichkeit, in ihrer Klasse in Abstimmung mit den Tutoren Belohnungen für das
Nichtrauchen auszuschreiben. Auf JG's- und Klassentreffen wird über solche Aktivitäten beraten.
Wichtig ist ein Austausch von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulberatung, wozu der
Ausschuss Suchtprävention ASP eine geeignete Plattform bietet (dieser tagt 5-6x pro
Schuljahr).
Unterstützung des Konzeptes durch den ASP und die MP (Multiplikatoren) der Jahrgänge:
Der ASP stellt im Qualmfrei-Fach des ASP in der Poststelle den Lehrern die max. 3 Formblätter zur Verfügung, die dieses bei der Reaktion bei Verstößen ihrer Schüler gegen das Rauchverbot benötigen.
Am Ende des Schuljahres geben die Tutoren die Anzahl der Rauchverbots-Verstöße in ihrer Klasse
(Klassen-Vorfalls-Blatt) ebenso wie die Zahlen der "be-smart-"Evaluation an den MP weiter, der diese an den ASP weitergibt.
Der ASP gibt diese Zahlen an den Leiter des Sozialwissenschaftlichen Kurses des zukünftigen Jahrgangs 11 weiter, dessen Kurs mit Befragungen in den Klassen die statistische Auswertung ergänzt.
Unterstützung des Konzeptes durch die Schulleitung: - v.a. Unterstützung der Aufsichten
Die Schulleitung verteilt Pausen-Vorfalls-Zettel zum Notieren von Regel-Vestößen an die Aufsichten.
Sie sorgt dafür, dass die Aufsichten, insbesondere neue Kollegen, von erfahrenen und engagierten Kollegen,falls möglich auch zusammen mit dem Hausmeister und dem Schulpolizisten, für die Aufsicht geschult werden:
Dies betrifft z.B. den sensiblen Umgang mit Schülern der Oberstufe, die insbesondere auf Ihre Vorbildfunktion hin angesprochen werden sollten, sowie die rechtzeitige Präsenz an bekannten Stellen, Tipps für den Umgang mit renitentem Verhalten u.a.m.
Die Schulleitung verstärkt die Aufsicht in den ersten 3 Monaten nach Einführung des Konzepts durch Aufsichtskontrolle der erweiterten Schulleitung und sporadische Teilnahme der SL an den Aufsichten.
Die Schulleitung sorgt für die verbindliche Thematisierung des Konzeptes in den Schulgremien
Die Schulleitung verteilt bei Einführung des Konzepts das Qualmfrei-Eltern-Info-Blatts an alle
Eltern.
Zukünftig wird es ein Eltern-KurzInfo-Blatt im Schülerkalender der Schule geben, dessen
Kenntnisnahme von den Eltern abgezeichnet werden soll.
Die Schulleitung bietet Ausstiegskurse für Schüler und Lehrer/Angestellte an (es werden dafür Sponsoren gesucht)
Beispielhafter Ablauf beim 1. Verstoß gegen das Rauchverbot:
Die Pausenaufsicht notiert auf einem Pausen-Vorfalls-Zettel: Name, Klasse, Tutor, Tag, Zeit des Vorfalls und den eigenen Namen. Den Zettel legt sie in das Fach des Tutors.
Im Qualmfrei-Fach des ASP (ebenfalls in der Poststelle) befinden sich die Formblätter für die Lehrer: Klassen-Vorfalls-Blatt, Eltern-Benachrichtigung, Schüler-Info-Blatt
Der Tutor entnimmt beim ersten Regelverstoß durch einen seiner Schüler von dort ein "Klassen-Vorfalls-Blatt" zum Abheften in sein Klassenbuch, auf dem er Rauchverbots-Verstöße seiner Schüler dokumentiert.
Der Tutor entscheidet, ob er ein Tutorengespräch für sinnvoll erachtet ( 1. optionale Reaktion)
oder seinen Schüler direkt zum Beratungsgespräch schickt:
Tutorengespräch ( 1. optionale Reaktion)
Entscheidet sich der Tutor für ein Tutorengespräch, trägt er seine Reaktion in das Klassen-Vorfalls-Blatt ein, nimmt die Eltern-Benachrichtigung und ein Schüler-Info-Blatt und händigt diese an den Schüler aus, der die Eltern-Benachrichtigung innerhalb von 1 Woche quittieren lässt (ggfs. wird der Postweg eingeschlagen).
Nach dem Tutorengespräch und dem Rücklauf der Elternbenachrichtigung trägt der Tutor den
Abschluss der Reaktion in das Klassen-Vorfalls-Blatt ein.
oder gleich Beratungsgespräch
Entscheidet sich der Tutor dafür, den Schüler direkt zum Beratungsgespräch zu schicken, trägt er seine Reaktion in das Klassen-Vorfalls-Blatt ein, nimmt die Eltern-Benachrichtigung und händigt sie an den Schüler aus, der diese innerhalb von 1 Woche quittieren lässt (ggfs. wird der Postweg eingeschlagen).
Der Tutor trägt für den feststehenden 14-tägigen Raucher-Beratungstermin: jeden 1. und 3.
Donnerstag im Monat von 13-14:00, in Raum C001), 2 Besuchs-Daten auf die Rückseite des
Pausen-Vorfall-Zettels ein und gibt diesen an den Schüler weiter.
Der Schüler geht zum Beratungsgespräch, lässt sich seine Teilnahme quittieren und unterschreibt dort einen Unterlassungsvertrag. Auch beim zweiten Teil des Beratungsgesprächs nach 4 Wochen lässt sich der Schüler dort seine Teilnahme quittieren.
Nach dem Rücklauf (2fach-quittierter Rückseite des Pausen-Vorfalls-Zettels und Elternbenachrichtigung) trägt der Tutor den Abschluss der Beratung in das Klassen-Vorfalls-Blatt ein.
Hat es bereits einen Verstoß gegen das Rauchverbot gegeben und der Tutor hat zunächst mit einem
Tutorengespräch reagiert, kommt es beim nächsten (also 2.) Vorfall zum 2-teiligen Beratungsgespräch!
Bei einem 3. Verstoß kommt es als 3. Reaktion zu einer vom Tutor bestimmten erzieherischen
Maßnahme. Wenn es kein Tutorengespräch als 1. optionale Reaktion gegeben hat, sondern direkt ein Beratungsgespräch, ist dies natürlich die 2. und bei einem etwaigem 3. Verstoß auch die 3. Reaktion:
Beispielhafter Ablauf beim 2. oder 3. Verstoß gegen das Rauchverbot:
Die Pausenaufsicht notiert auf einem Pausen-Vorfalls-Zettel: Name, Klasse, Tutor, Tag, Zeit des Vorfalls und den eigenen Namen. Den Zettel legt sie in das Fach des Tutors.
Der Tutor trägt den Vorfall in das Klassen-Vorfalls-Blatt ein.
Innerhalb 1 Woche beraten die Tutoren über eine erzieherische Maßnahme für den Schüler.
Der Tutor nimmt die Eltern-Benachrichtigung und trägt die beschlossene erzieherische Maßnahme dort ein.
Der Schüler lässt diese innerhalb einer Woche quittieren (ggfs. wird der Postweg eingeschlagen).
Nach dem Rücklauf der Elternbenachrichtigung trägt der Tutor die Maßnahme und den
Abschluss der Reaktion in das Klassen-Vorfalls-Blatt ein.
Mehrfache Wiederholung des Regelverstoßes innerhalb eines Schuljahres (>3) muss dem
Jahrgangsleiter gemeldet werden und kann eine Ordnungsmaßnahme zur Folge haben.
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden